Das Sakrament der Ehe

So wie Gott mit uns einen ewigen Bund geschlossen hat, so schließen im Sakrament der Ehe zwei Menschen einen Lebensbund, in dem sie sich gegenseitig ihre Liebe versprechen: bedingungslos, ohne Vorbehalt, auf Dauer. Kirchlich zu heiraten bedeutet, die Beziehung der Liebenden bewusst unter den Segen Gottes zu stellen und vor Zeugen zu bekennen, dass sie diese Weggemeinschaft nie aufkündigen wollen.

"Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" (Mt 19,6; Mk 10,9).

 

Welche ersten Schritte sind notwendig? 

  • Falls Sie sich für die kirchliche Trauung interessieren, rufen Sie zunächst einfach an, um ein erstes Gespräch mit einem ⇒Seelsorger zu vereinbaren und eventuell auch schon den Hochzeitstermin festzulegen.
  • Dies sollte mindestens drei Monate vor der Hochzeit geschehen - wenn möglich auch schon früher.
  • Vor allem wenn Sie ganz bestimmte Wünsche hinsichtlich Ort, Zeit oder Personen haben (z. B. Musik, Geistlicher), ist es sinnvoll, sich möglichst früh zu melden.

 

Welche formalen Voraussetzungen müssen gegeben sein?

  • Es muss logischerweise mindestens ein Partner Mitglied der katholischen Kirche sein. Der andere Partner kann einer anderen Konfession oder Religion angehören bzw. kann auch ausgetreten sein.
  • Die beiden Partner dürfen noch nicht kirchlich verheiratet sein.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Für Katholiken wird ein Taufschein des Taufpfarramtes benötigt, der nicht älter als sechs Monate sein darf, gerechnet vom Zeitpunkt der Hochzeit.

 

Die Ehevorbereitung

Nach dem ersten Gespräch über grundsätzliche und religiöse Fragen folgt noch ein weiterer Gesprächstermin, an dem das Brautprotokoll ausgefüllt und die Gestaltung der kirchlichen Feier besprochen wird.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ehevorbereitung-muenchen.de.


Katholischer Pfarrverband St. Korbinian in Freising; Text: Pfarrer Lederer; Ed: SM; zuletzt aktualisiert am 25.07.2016

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