Familienpflege - wenn die Mutter* krank ist
Familienpflegerinnen kommen auf ärztliche Verordnung und nach Genehmigung der Krankenkasse
- wenn die Mutter* im Krankenhaus, in einer Reha-Maßnahme oder auf Kur ist,
- wenn die Mutter* zwar zu Hause ist, aber krankheitsbedingt Kinder und Haushalt nicht versorgen kann,
- bei Risikoschwangerschaft und nach der Entbindung,
- wenn die Mutter* vorübergehend körperlich oder seelisch überfordert ist,
- in besonders schwierigen Situationen, zum Beispiel bei Alleinerziehenden oder zur Entlastung von Familienmitgliedern, die Behinderte oder chronisch Kranke pflegen.
* Das gilt auch für den Vater, wenn er den Haushalt führt und die Kinder erzieht!
Was leisten Familienpflegerinnen?
Die Familienpflegerin sorgt bei ihrem Einsatz dafür, dass das System Familien weiter funktionieren kann. Sie führt den Haushalt, betreut die Kinder und hilft der Familie dabei, mit der schwierigen Situation zurechtzukommen. Finanziert wird Familienpflege durch die Gesetzlichen Krankenkassen oder andere Leistungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung sowie durch Zuschüsse und Spenden.
Wer steht hinter dem Familienpflegewerk?
Das Familienpflegewerk ist eine Tochterorganisation des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V., des größten Frauenverbandes in Bayern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.familienpflegewerk.de
oder wenden Sie sich an die Einsatzleiterin der Station Freising
Alexandra Kepurra
Telefon: (08142) 6559756
Mail: freising@familienpflegewerk.de
Katholische Pfarrei St. Georg in Freising; Text: Margot Maier; Ed: IH; zuletzt aktualisiert am 08.04.2020